Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist nicht neu. Neu ist aber, dass nun das Bundesstrafgericht einer ehemaligen Beamtin, die ein Burnout erlitt und in der Folge ihren Arbeitgeber verklagte, Recht gegeben hat. Der Arbeitgeber muss nun gemäss Gerichtsurteil für das Burnout haften und einen Schadenersatz bezahlen. Dieser Gerichtsentscheid könnte wegweisenden Charakter haben, denn aus der Forschung ist schon länger bekannt, dass Arbeitsplatz-Faktoren bei Depression und Burnout eine grosse Rolle spielen. Vielerorts werden ja heute Arbeitnehmende ausgepresst wie eine Zitrone: Vielleicht ist damit aber in Zukunft schluss?