Skip to main content

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der VisionsSchmiede GmbH (VS) und ihren KundenInnen.

2. Allgemeiner Teil

2.1 Datenschutz

Kunden/ Kundinnen verpflichten sich mit der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten insoweit einverstanden zu sein, wie diese für die Abwicklung der damit verbundenen Geschäftsabläufe erforderlich sind. Die VS verpflichtet sich, alle kundenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und keinem Dritten – kostenpflichtig oder unentgeltlich- zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung zu stellen.   

Bezüglich persönlicher Daten für Inhalte aus den Gruppenarbeiten und Modulen gilt gegen aussen hin Schweigepflicht als Grundlage eines umfassenden Persönlichkeitsschutzes der Kunden/ Kundinnen und der VS.

2.2 Urheberrechte

Kunden/Kundinnen verpflichten sich die Urheberrechte der VS anzuerkennen, einzuhalten und die ausgehändigten Dokumente in analoger oder elektronischer Form weder zu kopieren, zu verändern, noch an Dritte weiterzugeben. Alle Rechte verbleiben bei der VS. Übersetzungen, Nachdruck und Vervielfältigung der Unterlagen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der VS erfolgen.

2.3 Haftung und Schadensersatz

Die angebotenen Dienstleistungen sind kein Ersatz für allenfalls notwendige medizinische oder psychiatrische Behandlungen und Therapien. Die Teilnahme an den Dienstleistungen der VS setzt eine psychische und physische Belastbarkeit voraus.

Aus rechtlichen Gründen möchten wir darauf hinweisen, dass die VS keine Heilversprechen geben kann und die Sitzungen bzw. Teilnahme an Veranstaltungen keinen Besuch bei einem Arzt, Psychiater, Psychologen oder Psychotherapeuten ersetzen. Ebenfalls ersetzt sie keine medikamentöse Therapie. Die VS trägt die Prozessverantwortung einer bedarfsorientierten und zielgerichteten Begleitung.

2.3.1 Kurse und Ausbildungen

Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit eines Ausbilders, höhere Gewalt oder sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Die VS kann in diesen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten oder Ausgleichszahlungen für Arbeitsausfälle haftbar gemacht werden. Generell gilt, dass die VS bei Ausfall einer Fortbildungsveranstaltung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden kann. Die VS haftet nicht für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch das Abhalten einer Fortbildungsveranstaltung entstanden sind – es sei denn, diese Schäden wurden durch die VS vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht.

Bei Übertragungen an Dritte haftet die VS nur für die sorgfältige Auswahl und Instruktion dieser Personen.

Die VS haftet nicht für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenem Gewinn oder sonstigen Ansprüchen Dritter. Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen oder sonstigen Gegenständen der Teilnehmenden, wird seitens der VS keine Haftung übernommen.

Die VS haftet nicht für Schäden, die auf technische Mängel an Installationen und Apparaten zurückzuführen sind. Im Übrigen ist die Haftung der VS subsidiär; sie entbindet die TN nicht von der Pflicht des Abschlusses der notwendigen Versicherungen. Allfällige Forderungen gegenüber der VS sind innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach dem Schadenereignis schriftlich anzumelden, andernfalls gelten sie als verwirkt. Die VS haftet nicht für unterlassene oder verzögerte Dienstleistungen, welche auf Unfälle, Fehlleistungen Dritter (z. B. Unterbruch des Telekommunikationsnetzes bzw. Stromversorgung) oder auf Behinderungen im Strassenverkehr zurückzuführen sind.

2.4 Stornierung, Ausfall und Verschiebung von Terminen

2.4.1 Beratung, Atemtherapie und Coaching

Die Termine werden via Buchungssystem und auf Anfrage vereinbart. Eine Stornierung oder Verschiebung der Sitzung ist bis zu 24 Stunden vor dem Termin kostenlos möglich. Bei Stornierungen oder Verschiebungen nach 24 Stunden wird das Honorar in voller Höhe fällig und in Rechnung gestellt. Sollte ein Termin durch die VS storniert oder verschoben werden müssen, wird die Möglichkeit eines Ersatztermins angeboten. Falls dies nicht möglich ist, wird dem Kunden /der Kundin das bereits gezahlte Honorar rückerstattet.

2.4.2 Kurse und Ausbildungen

Bei ungenügender Teilnehmendenzahl wird die Veranstaltung in der Regel nicht durchgeführt. Bei Absagen, insbesondere wenn für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen oder die Veranstaltung aus nicht von der VS zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss, werden bereits bezahlte Gebühren vollständig zurückerstattet. Müssen einzelne Module der Jahresgruppe abgesagt werden und ist eine Nachholung zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich, werden den TN die Gebühren anteilmässig erstattet. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, stehen dem TN nicht zu.

2.5 Zahlungsmodalitäten

2.5.1 Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel auf postalischem Weg oder alternativ via Mail.

Der auf der Rechnung aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Unsere Dienstleistungen stellen wir in der Regel mit einer Zahlungsfrist von 20 Tagen aus. Bei Mahnungen wird ein Zusatzaufwand von 10 CHF erhoben.

2.5.2 Folgen von nicht fristgerechter Zahlung

Die nicht fristgerechte Bezahlung des Rechnungsbetrages vor Beginn eines Kurses oder der Ausbildung berechtigen die VS vom Vertrag zurückzutreten bzw. den TN von der Veranstaltung auszuschliessen. Ebenso gilt der Rücktritt des Vertrages seitens der VS bei ausstehenden Rechnungen in den Bereichen Beratung, Atemtherapie und Coaching.

2.5.3   Ratenzahlung

Bei grösseren Rechnungsbeträgen kann der Kunde/ die Kundin nach Absprache mit der VS einen schriftlichen Teilratenvertrag (mit administrativem Zuschlag von 50.- pro Rate) vereinbaren.

2.6 Versicherungsschutz

Die Teilnahme an Ausbildungen der VS erfolgt auf eigene Verantwortung, die Versicherung ist Sache des Kunden/ der Kundin. Die VS schuldet und bietet keinen Versicherungsschutz. Wir empfehlen bei grösseren Kurs- und Ausbildungskosten eine Seminarstornoschutzversicherung.

2.7 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Bern. Es gilt das schweizerische Recht.

3. Beratung, Atemtherapie und Coaching

3.1 Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt via Webseite, via Mail oder telefonisch. Nach erfolgter Anmeldung ist der verabredete Termin verbindlich.

3.2 Honorar

Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Webseite der VS deklariert sind. Die Bezahlung von Einzelsitzungen erfolgt grundsätzlich periodisch in Schweizer Franken. (siehe Punkt 2.5.1)

4. Veranstaltungen (Kurse und Ausbildungen)

4.1. Anmeldung

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bei bereits ausgebuchten Veranstaltungen wird der Teilnehmende verständigt und über die nächsten freien Termine informiert. Sowohl Anmeldungen als auch Anmeldebestätigungen und Rechnungsstellungen können per Mail erfolgen. Die Anmeldung verpflichtet zur Teilnahme an der Veranstaltung. Mit der Anmeldung werden die Geschäfts- und Vertragsbedingungen vorbehaltlos anerkannt.

4.2. Vertragsabschluss (Ausbildungen, JG i. Ganzjahres- und Halbjahres Abo)

Das Vertragsverhältnis wird durch den beidseitig unterzeichneten Vertrag geschlossen. Die VS kann in Ausnahmefällen auf eine schriftliche Vertragsgegenzeichnung verzichten.

4.3 Gebühren

Die Gebühren für Einzelveranstaltungen (Erfahrungstag Lebensmatrix, Einzelmodule der Jahresgruppe u. weitere) sind grundsätzlich vor jeder Veranstaltung fällig (siehe 2.4). Nach Absprache können sie auch direkt vor der Veranstaltung in bar bezahlt werden.

Die Gebühren für längere Kursreihen und Ausbildungen sind grundsätzlich vor Beginn zu zahlen. Es können vorher Ratenzahlungen mit einem administrativen Zuschlag vereinbart werden (siehe dazu 2.5.3).

4.4 Rücktritt/Abmeldungen

Der TN kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er den Rücktritt schriftlich der VS mitteilt. Als Abmeldedatum gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei der VS. Der Kunde/ die Kundin hat kein Anrecht einen bestätigten Fortbildungstermin zu verschieben. Bei einem Rücktritt gelten folgende Bestimmungen bezüglich des Kostenanteil des TN:

  • Über 31 Tage vor Beginn: CHF 50.–
  • 30 Tage bis Beginn: 50% der Gebühr. Die Stellung eines Ersatzteilnehmenden ist nach einer Eignungsprüfung und Bestätigung der VS möglich.
  • Spätere Abmeldungen/ Nichterscheinen: 100% der Gebühr

4.5 Teilnahme und Verantwortung

Die Teilnahme an den Veranstaltungen der VS setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit der TN voraus. Diese wird mit der Anmeldung bestätigt.

4.6 Unterbeauftragte

Die VS ist befugt im Bedarfsfall Leistungen durch qualifizierte Unterbeauftragte erbringen zu lassen.

5. Einsicht in die Unterlagen

Der Kunde/die Kundin kann Einsicht in die seinem Auftrag betreffenden Unterlagen verlangen.

6. Höhere Gewalt

In Fällen höherer Gewalt (insbesondere Kriegsausbruch, Epi- und Pandemien, Streik, Katastrophen, usw.) kann die VS ihre Tätigkeit, soweit diese nicht mehr ausgeführt werden kann, vorübergehend ganz oder teilweise einstellen.